US-Herkunftspflicht für Diamanten ab April: Was Käufer und Händler im DACH-Raum jetzt wissen müssen

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Ab April müssen Unternehmen, die Diamanten in die USA einführen, verpflichtend den Herkunftsstaat der Förderung angeben. Diese Vorgabe wird im elektronischen Zollsystem der USA (ACE) hinterlegt und dient der konsequenten Umsetzung der Russland-Sanktionen. Bereits seit dem 1. September 2024 sind nichtindustrielle Diamanten russischer Herkunft ab 0,50 Karat vom Import in die USA ausgeschlossen. Unverändert bleibt zudem die Pflicht zur Selbstauskunft, dass Lieferungen keine russischen Bestandteile enthalten. Für Schmuckwaren ohne Diamanten entfällt die zusätzliche Datenerfassung. Ob und in welcher Form Belege zur Herkunft oder bestimmte Karatgrenzen für die Angabepflicht gefordert werden, ist in der aktuellen Kommunikation nicht konkretisiert.

Auswirkungen für Käufer und Händler im DACH-Raum

Für privat Kaufende ändert sich vordergründig wenig – die Erwartung an nachweisbar verantwortungsvolle Herkunft steigt jedoch. Händler, die in die USA liefern oder mit US-Partnern arbeiten, müssen mit strengeren Dokumentationspflichten rechnen: Lagerbestände mit klarer Trennung nach Herkunft, belastbare Lieferantenerklärungen und transparente Nachweise entlang der Lieferkette werden zum Wettbewerbsfaktor. Kurzfristig kann dies zu längeren Durchlaufzeiten und Preisaufschlägen bei vollständig rückverfolgbaren Diamanten führen. Synthetische Diamanten sind von der Minenherkunft per Definition nicht betroffen; auch hier gilt aber: Herkunfts- und Produktionsangaben gewinnen an Relevanz, insbesondere wenn Sanktionen oder Compliance-Anforderungen berührt sein könnten.

Was die Herkunftsangabe praktisch bedeutet

Die geforderte Angabe bezieht sich auf das Land, in dem der Diamant ursprünglich gefördert wurde. In der Praxis stützen sich Unternehmen auf eine Kombination aus:

  • Lieferantenerklärungen und Rechnungsangaben mit Herkunftsbezug
  • Zertifikaten und Laborberichten, die – sofern verfügbar – Herkunftsprogramme ausweisen
  • Chain-of-Custody-Informationen aus Audits oder standardisierten Rückverfolgungssystemen
    Wichtig: Klassische Schliff- und Qualitätszertifikate (z. B. Farb-, Reinheits- und Schliffgrade) enthalten nicht automatisch Herkunftsdaten. Wer US-konform handeln will, sollte Stammquellen sorgfältig qualifizieren, Warenströme dokumentieren und Herkunftsinformationen konsistent bis zur ACE-Meldung führen.

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