Lehren aus der Lugano-Diamonds-Klage: Was Kapitalgeber und Händler in Joint-Venture- und Konsignationsmodellen beachten sollten

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Ein Investor erhebt in Kalifornien Klage gegen den Juwelier Lugano Diamonds. Nach Angaben des Klägers habe er im Rahmen einer gemeinsamen Transaktion über 3,1 Millionen US‑Dollar bereitgestellt, um drei Diamanten zu erwerben, die zu Ringen verarbeitet und anschließend verkauft werden sollten. Das Geschäftsmodell sah laut Klageschrift vor, dass der Investor zunächst sein Kapital zurückerhält, der Juwelier seine Herstellungskosten vergütet bekommt und der verbleibende Gewinn hälftig geteilt wird.

Vertragsdetails und Eskalation

Zentraler Punkt der Auseinandersetzung sind vertragliche Zusagen, einschließlich einer Put-Option, die dem Investor das Recht einräumte, die Rückzahlung seines Einsatzes jederzeit zu verlangen, zahlbar innerhalb von fünf Tagen. Die Vereinbarung soll durch den damaligen CEO sowie verbundene Einheiten garantiert worden sein. Nachdem es infolge interner Untersuchungen beim Unternehmen zu einem Führungswechsel gekommen war, machte der Investor die Put-Option geltend und forderte nach eigener Darstellung insgesamt 8,6 Millionen US‑Dollar. Den in der Klage geschilderten Umständen zufolge sei diese Zahlung bislang ausgeblieben. Gefordert werden neben der Rückzahlung auch punitive damages sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Eine gerichtliche Entscheidung liegt, soweit bekannt, noch nicht vor; die Vorwürfe sind bislang unbelegt und stammen aus der Klageschrift.

Einordnung für Kapitalgeber und Handel

Gemeinschaftsprojekte in der Schmuck- und Diamantbranche bieten attraktive Renditechancen, verlangen jedoch eine konsequente Trennung zweckgebundener Mittel, belastbare Sicherheiten und transparente Abrechnungen. Kommt es zu Führungswechseln oder internen Prüfungen, steigt das Gegenparteirisiko – insbesondere, wenn Rückzahlungsmechanismen (Escrow, Treuhand, Bankgarantien) nicht wasserdicht ausgestaltet sind. Für Händlerinnen und Händler wie auch für private Investorinnen und Investoren gilt: Dokumentation, Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung und eindeutige Eigentumsnachweise zu jedem Zeitpunkt der Wertschöpfungskette sind unabdingbar. Zertifikate anerkannter Labore (z. B. GIA, HRD, IGI), lückenlose Seriennummernzuordnung und externe Gutachten reduzieren Bewertungs- und Reputationsrisiken.

Orientierung: Worauf Sie in Joint-Venture- und Konsignationsmodellen achten sollten

  • Klare Zahlungsströme: Zweckgebundene Gelder gehören auf segregierte Konten oder in Treuhand (Escrow) mit definierten Freigabekriterien.
  • Eigentum und Verwahrung: Schriftliche Bestätigung, wer zu welchem Zeitpunkt Eigentümer der Steine ist, inklusive Versicherung und Lagerort.
  • Transparente Kalkulation: Separate Ausweisung von Rohsteinpreis, Schleif- bzw. Fassungskosten, Herstellungsaufwand und Marge; nachvollziehbare Preisanker (Carat, Farbe, Reinheit, Schliff).
  • Prüf- und Reportingrechte: Turnusmäßige Berichte, Einsichtsrechte in Produktions- und Verkaufsunterlagen sowie unabhängige Audit-Möglichkeiten.
  • Rückzahlungsmechanismen: Fristen, Kommunikationswege und Sicherheiten (Bankbürgschaften, Garantien) müssen so gestaltet sein, dass sie auch bei Managementwechseln greifen.
  • Klare Exit-Szenarien: Regelungen für Rückabwicklung, Put/Call-Optionen und Streitbeilegung (Gerichtsstand, Schiedsverfahren).
  • Synthetische Diamanten: Eindeutige Deklaration und getrennte Kalkulation, da Marktpreise und Nachfrageentwicklung von Naturdiamanten abweichen.

Als spezialisiertes Haus für Diamanten und hochwertigen Schmuck legen wir besonderen Wert auf Transparenz, direkte Kommunikation mit Diamantgutachtern und eine belastbare Dokumentation entlang der gesamten Transaktion. Über unseren direkten Zugang zur Diamantbörse steht eine sehr breite Auswahl an Steinen zur Verfügung, wodurch sich Qualität, Budget und Zeitplan präzise auf Ihre Ziele abstimmen lassen. Für eine fundierte Entscheidung bieten wir Ihnen kostenfreie, diskrete Beratung sowie praxisnahe Ratgeber und Workshops zur Selbstbewertung von Diamanten. So schaffen Sie die Basis für sichere Kooperationen – ob als private Käuferin bzw. Käufer oder als gewerbliche Partnerin bzw. Partner.

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