Die Vereinigten Staaten fordern ab April bei der Einfuhr von Diamanten die Angabe des „Landes des Abbaus“ (country of mining). Ziel ist mehr Transparenz in der Lieferkette und eine bessere Durchsetzung bestehender Sanktions- und Compliance-Vorgaben. Für Importeure bedeutet das: Herkunftsangaben dürfen nicht nur erklärt, sondern sollten auch belegt werden. Diese Entwicklung betrifft nicht nur US-Importeure, sondern auch europäische Händler, die in die USA liefern, sowie Marken, die dort fertigen oder verkaufen. Für private Käufer signalisiert sie einen generellen Markttrend: Nachvollziehbare Provenienz wird zum Standard.
Welche Nachweise als Beleg gelten
Nach aktuellen Hinweisen der US-Zollbehörde sollten Herkunftsangaben durch Einfuhrunterlagen verifizierbar sein. In Betracht kommen insbesondere:
- Ursprungs- oder Herkunftszertifikate
- Bescheinigungen über den Abbau bzw. Mining-Zertifikate
- Einkaufs- und Lieferdokumente (z. B. Purchase Orders, Rechnungen, Packlisten)
Bei Sendungen mit Steinen aus mehreren Abbauländern ist eine klare Trennung erforderlich: Für jedes Herkunftsland sind separate Positionen in der Einfuhrdeklaration anzulegen. Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen „Land des Abbaus“ und „Ursprungsland“ im zollrechtlichen Sinn. Der reine Schliff- und Polierprozess in einem Drittland ändert die Herkunft in der Regel nicht. Nur wenn eine „wesentliche Be- oder Verarbeitung“ vorliegt, kann ein anderes Ursprungsland maßgeblich werden. In solchen Fällen sind beide Angaben – Abbauland und Ursprungsland – zu führen.
Offene Punkte und praktische Auswirkungen
Noch nicht abschließend geklärt ist, in welchen Fällen die Vorlage von Belegen zwingend wird, auf welche Karatgewichte sich die Anforderungen konkret beziehen und wie fertiger Schmuck mit eingelassenen Diamanten zu behandeln ist. Branchenkreise rechnen damit, dass sich mögliche Schwellen an bereits bestehende Vorgaben anlehnen könnten; hierzu kursiert etwa eine 0,50-Karat-Grenze als Referenzgröße in Diskussionen. Bis zur endgültigen Präzisierung empfiehlt sich die enge Abstimmung mit Spediteuren, Zollagenten und die laufende Beobachtung offizieller Mitteilungen (z. B. CSMS/ACE).
Für Händler erhöhen sich die Dokumentationspflichten entlang der Lieferkette: Chargentrennung, konsistente Papiere pro Position und die eindeutige Zuordnung von Steinen zu Nachweisen werden entscheidend. Wer frühzeitig Prozesse und IT unterstützt, reduziert Verzögerungen an der Grenze und minimiert Compliance-Risiken.
Was das für Sie als Kunde oder Handelspartner bedeutet
Als Diamant Agentur GmbH unterstützen wir Sie bei der lückenlosen Dokumentation Ihrer Diamanten – vom Abbauhinweis bis zum Zertifikat. Für Händler strukturieren wir Sendungen so, dass Mehrherkunfts-Lieferungen korrekt ausgewiesen werden, prüfen Unterlagen auf Plausibilität und stellen auf Wunsch ein vollständiges Dossier für US-Einfuhren zusammen. Dank unseres direkten Zugriffs auf über 1,5 Millionen Diamanten an der Diamantbörse können wir passende Steine mit verifizierbaren Papieren gezielt auswählen.
Private Käufer profitieren von transparenter Beratung durch unsere Diamantgutachter: Wir erläutern die Herkunftsangaben, erklären Zertifikate und zeigen, welche Dokumente den Wert und die Nachvollziehbarkeit stützen. Unsere Beratung ist kostenfrei und diskret – ob für einen Verlobungsring, ein Investment in einen Solitär oder die Bewertung eines vorhandenen Schmuckstücks.
Wenn Sie in die USA liefern oder Wert auf dokumentierte Provenienz legen, sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie von der Auswahl über die Dokumentation bis zur reibungslosen Abwicklung – persönlich, transparent und mit der Expertise unserer Fachexperten.