Diamanten kaufen
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Verlobungsring kaufen
Diamant Ohrstecker & Anhänger
GIA Zertifikate
NEU: Mit Herkunftsnachweis
Sigurd Greb ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Frankfurt am Main im Fachgebiet: „Geschliffene Diamanten“.
Vertrauen entsteht durch unabhängige Expertise. Die öffentliche Bestellung steht für:
Ein Sachverständigengutachten schafft Klarheit bei Wert, Echtheit, Qualität und Eigenschaften eines Diamanten — nachvollziehbar, objektiv und fachgerecht dokumentiert.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt und kann grundsätzlich von jeder Person verwendet werden. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ hingegen unterliegt definierten Anforderungen und wird von zuständigen Kammern nach Prüfung der fachlichen Qualifikation vergeben.
Die öffentliche Bestellung bezieht sich auf geschliffene Diamanten als Fachgebiet. Diamantgutachten werden speziell dafür ausgestellt. Wertgutachten für Schmuck oder Uhren erstellen wir ebenfalls als Sachverständige – allerdings ohne eine öffentliche Bestellung.
„Geschliffene Diamanten“
„Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“
Ein belastbares Diamantgutachten wird immer dann benötigt, wenn der Wert eines Schmuckstücks oder einer Uhr dokumentiert, nachvollziehbar und gegenüber Dritten belegbar sein soll. Das ist in der Regel der Fall, wenn es Streit oder Unstimmigkeiten gibt, eine Sache vor Gericht oder über Anwälte ausgetragen wird oder gegenüber Behörden oder der Versicherung fundiert argumentiert werden muss. Denn dann brauchen Sie ein Wertgutachten mit möglich viel Gewicht.
✅ Versicherung
✅ Erbfall
✅ Nachlassverwaltung
✅ Schenkungen
✅ Scheidungen
✅ Rechtsstreit
✅ Vermögensdokumentation
✅ Finanzamt / Steuer
👉 Sie Schmuck einfach nur verkaufen wollen. Dann brauchen Sie Ankaufsangebote.
👉 Sie im Guten die Erbteilung regeln können.
👉 Für eine Wertschätzung der Neupreise von zertifizierten Diamanten oder Diamantschmuck.
👉 Sie mit einem Zertifikat von GIA / IGI / HRD besser fahren. Ein aktuelles Zertifikat macht einen Stein vergleichbar und handelbar an der Diamantbörse (keine Verkaufsgarantie).
Gerade Diamanten oder Schmuck mit zertifizierten Diamanten (GIA / IGI / HRD) lassen sich leicht die Preise vergleichen. Wichtig für die Bewertung von Diamanten in einem Wertgutachten ist, dass diese einzeln leicht handelbar sind. Daher sind aktuelle, vergleichbare Zertifikate so wichtig. Wie kann ich dann wissen, ob der Preis fair ist oder nicht? Das ist heutzutage zum Glück ganz einfach: Sie geben die Daten des Zertifikats einfach in einem Online Diamantkonfigurator ein und vergleichen die Preise. In unseren Tabellen für Diamant Handelspreise sehen Sie, geschätzte Handelspreise für einen langfristigen, mittelfristigen oder kurzfristigen Verkauf des jeweiligen Diamanten mit GIA Zertifikat.
Mehr Hilfe zur SElbsthilfe
Preise leicht vergleichen
Soll ich ein GIA / IGI / HRD Zertifikat erstellen lassen? Was bringt mir das?
Als Experte für Schmuck erstellen wir fachkundige, nachvollziehbare und belastbare Wertgutachten für einzelne Schmuckstücke oder ganze Nachlässe.
Unser Uhrmacher und Experte für Uhrenfälschungen erstellt Wertgutachten für Armbanduhren, Taschenuhren und mehr.
Ein Wertgutachten ist eine schriftliche, fachkundige, nachvollziehbare und belastbare Bewertung durch den Sachverständigen. Unter Berücksichtigung von relevanten Faktoren wie Diamantqualität, Zustand, Marktfaktoren (Verwertbarkeit / Marktgängigkeit) etc. wird eine ganzheitliche Einschätzung vorgenommen. Wertgutachten enthalten daher konkrete Wertangaben wie den Materialwert, Ankaufswert oder Wiederbeschaffungswert. Ziel und Zweck eines Diamantgutachtens können unterschiedlich sein: Versicherung, Nachlass, Erbteilung, Vermögensübersicht, steuerliche Themen oder Verkaufsvorbereitung.
Prüfung Diamanten auf:
Bewertung nach den 4C
Ankaufswert oder Wiederbeschaffungswert für:
Hohe Akzeptanz bei Gerichten, Ämtern und Versicherungen bei
Jeder Diamant ist einzigartig — ebenso die Anforderungen an ein professionelles Gutachten.
Die Begutachtung erfolgt mit modernster gemmologischer Technik und jahrzehntelanger Erfahrung im internationalen Diamanthandel. Es gibt verschiedene Wertarten bei geschliffenen Diamanten und Schmuck, die jeweils anders definiert sind. So ergeben sich die teilweise sehr großen Preisunterschiede. Diese sind zum Glück leicht verständlich und machen Sinn. Wie wichtig die Unterscheidung ist, sehen Sie gleich. Wir konzentrieren uns auf die drei relevanten Wertarten aus der Praxis: Materialwert, Ankaufswert und Wiederbeschaffungswert.
Der Materialwert bezeichnet den objektiven Wert eines Diamanten bzw. Schmuckstück (bei Goldschmuck der Schmelzwert) auf Grundlage seiner Eigenschaften (Diamantqualität + Zertifikat) und des aktuellen Marktes — unabhängig von Marke, Emotion oder ursprünglichem Kaufpreis. Bemessungsgrundlage bei Diamanten ist hier der aktuelle Börsenwert bzw. die Großhandelspreise. Wichtig: Der Materialwert stellt einen theoretischen Wert dar, da bei einer Verwertung Abschläge und Kosten entstehen. Zum theoretischen Börsenwert kann niemand kaufen oder verkaufen.
Der Ankaufwert ist der Betrag, den ein Händler oder Ankäufer tatsächlich bereit ist, für einen Diamanten oder ein Schmuckstück zu bezahlen (kurzfristiger Verkauf, realer Auszahlungsbetrag). Er liegt meist unter dem Materialwert. Dabei werden neben den Diamant-Eigenschaften noch weitere Aspekte berücksichtigt: Handelsmarge, Wiederverkaufsrisiko, Marktliquidität, Aufbereitungs- und Prüfkosten (gegebenenfalls Anfertigung aktuelles Zertifikat), Nachfrage, Lagerdauer, Zertifikatsqualität, Wiederverkaufsmöglichkeiten, etc.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man bezahlen müsste, um einen gleichwertigen Diamanten (oder Schmuckstück mit Diamant) im deutschen Handel neu zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswert wird meist für Versicherungen verwendet und zielt ab auf die Wiederherstellung des Zustands vor einem Versicherungsfall (Naturalrestitution). Maßgeblich ist dabei nicht der ursprüngliche Kaufpreis, sondern die aktuelle Marktsituation – anhand von realen, dokumentierten Vergleichspreisen.
Der Wiederbeschaffungswert dient häufig als Grundlage für: Versicherungen, Vermögensaufstellungen, Dokumentation hochwertiger Schmuckstücke.
Ein Diamant kann:
Die Differenz von Materialwert und Ankaufwert ergibt sich aus Markt-, Handels- und Risikofaktoren und kann je nach Diamant und Händler ganz unterschiedlich ausfallen (ca. 20-50%). In diesem Kontext hört man manchmal diverse „Faustregeln“ wie beispielsweise, dass der Ankaufswert immer ca. 30-40% vom Wiederbeschaffungswert ist. Leider stiften solche Ideen nur Verwirrung: Ein Brillant ist beispielsweise viel leichter zu verkaufen als ein wenig nachgefragter Schliff wie der Asscher Cut. Würde man bei beiden pauschal 30-40% vom Neupreis als Ankaufswert unterstellen, würde man in beiden Fällen falsch liegen. Hier stellt sich dann überhaupt die Frage, wieso man den Wiederbeschaffungswert ermitteln würde, wenn der Ankaufswert gefragt ist.
„Der eine beziffert den Preis, der andere darf entscheiden, ob er kauft oder verkauft.“
Alles kann gegen Sie verwendet werden.
Ein Nachlass bzw. eine Erbschaft kann voller Überraschungen sein. Positiv wie negativ, materiell wie menschlich. Wichtig ist dabei immer, sich in die Position des anderen zu versetzen. In emotionalen Situationen wird schnell etwas falsch verstanden – umso wichtiger ist es, einige Regeln einzuhalten, die unter anderen Umständen unkritisch wären:
Diamanten nicht.
Unsere Wertermittlung orientiert sich bewusst an den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Für die Bewertung legen wir derzeit einen Stundensatz von 93 € netto zugrunde – entsprechend der Vergütung, wie sie auch bei gerichtlichen Gutachten angesetzt wird.
Normalerweise ist die Vergütung im Privatauftrag höher als vor Gericht, dennoch orientieren wir uns am gerichtlichen Maßstab. Für Sie bedeutet das: Eine Bewertung bei uns auf seriösem, neutralem Niveau, wie sie auch im gerichtlichen Kontext Anwendung findet.
Wir rechnen ab nach Zeitaufwand und benennen diesen immer vorab: Klare, nachvollziehbare Vergütung – ohne Überraschungen. Je nach Auftrag und Umfang – nur Goldschätzung oder alle Wertarten, einzelne Schmuckstücke oder ganzer Nachlass – wird der tatsächlich anfallende Aufwand abgerechnet.
Wertgutachten ein Schmuckstück ca. 160 €
Wertgutachten ganzer Nachlass 220 – 350 €
Sie benötigen ein Zertifikat von GIA, IGI oder HRD? Gerne helfen wir Ihnen hier auch hier weiter oder führen Ihnen die Hand, wie Sie es selbst organisieren können.
„Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.“ Oscar Wilde